BPOL NRW: Zwei Haftbefehle durch die Bundespolizei vollstreckt
In der Nacht vom 27.03.23 auf den 28.03.2023 konnten Beamte der Bundespolizeiinspektion Aachen gleich zwei Haftbefehle vollstrecken.
Um kurz nach Mitternacht konnten Beamte einen 24-jährigen Türken verhaften. Dieser war als Beifahrer aus Belgien über die BAB 44 eingereist. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen vor. Er wurde wegen Erschleichen von Leistungen, vorsätzlicher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen oder 1300,-EUR Geldstrafe verurteilt. Er konnte die Haft durch die Zahlung der Geldstrafe abwenden.
Bevor er die Dienststelle verlassen konnte wurde er aber noch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beanzeigt, da bei der Durchsuchung im Genitalbereich des Mannes Marihuana aufgefunden wurde.
Gegen 02 Uhr wurde ein 47-jähriger Syrer wegen Erschleichen von Leistungen am Hauptbahnhof Aachen beanzeigt.
Gegen Ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Erschleichen von Leistungen vor. Der Verurteilte konnte die geforderte Geldstrafe von 670,-EUR nicht aufbringen. Somit muss er für 67 Tage in Haft. Er wurde dem Gewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen überstellt.
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