Einzelmeldung für den Bereich Cloppenburg
Lindern - zivile Polizeibeamte decken unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln auf
Am Dienstag, 28. März 2023, wurden durch zivile Polizeibeamte gegen 19.05 Uhr auf der Werlter Straße zwei Fahrzeuge auf dem Parkplatz einer Bank festgestellt.
Die Beamten konnten beobachteten, wie der Fahrer des einen PKW sich in die Bank begab, Geld abhob und dieses dem Beifahrer des anderen Fahrzeugs aushändigte.
Im Zuge einer sodann durchgeführten Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Bezahlenden um einen 30-jährigen Mann aus Lindern handelte, der in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Fahrens unter Drogeneinfluss aufgefallen war, letztmalig vor 14 Tagen. Im Zuge der in diesem Zusammenhang getroffenen polizeilichen Maßnahmen hatte er eingeräumt, regelmäßig Kokain zu konsumieren.
Aufgrund des Verdachts, dass der 30-Jährige mit dem Bargeld erneut Betäubungsmittel hatte erwerben wollen, entschlossen sich die Beamten dazu, auch das Fahrzeug zu kontrollieren, in dem das Geld in Empfang genommen worden war. Sie fanden darin eine Plastikkugel sowie einen Klemmleistenbeutel mit einer geringen Menge einer weißen, pulvrigen Substanz (augenscheinlich Kokain). Diese Substanzen wurden beschlagnahmt.
Fahrer dieses PKW war ein 19-jähriger Mann aus Lindern. Bei dem Beifahrer handelte es sich um einen 19-Jährigen aus Cloppenburg.
Aufgrund des Verdachts, dass der Cloppenburger unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln betreiben könnte, nahmen die Beamten sodann Kontakt mit dem richterlichen Bereitschaftsdienst auf.
Dieser ordnete die Beschlagnahme der Mobiltelefone des potentiellen Käufers und Verkäufers sowie auch der aufgefundenen Betäubungs- und Barmittel an.
Darüber hinaus konnte auch ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 19-Jährigen in Cloppenburg erwirkt werden.
Im Zuge dieser Durchsuchung konnten allerdings keine weiteren Beweismittel aufgefunden werden.
Dem 30-jährigen Linderner wurde wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss eine Blutprobe entnommen. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Verfahren eingeleitet.
Den 19-jährigen Cloppenburger erwartet nunmehr ein Strafverfahren wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln.
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