Trotz offener Ausschreibungen und Wiedereinreisesperre eingereist
Samstagnacht nahm die Bundespolizei einen Mann vorläufig fest, der nicht nach Deutschland hätte einreisen dürfen.
Kurz nach Mitternacht kontrollierten Einsatzkräfte den 50-jährigen polnischen Staatsangehörigen im Bahnhof Frankfurt (Oder). Da der Mann stark alkoholisiert war und keine Ausweisdokumente mitführte, nahmen ihn die Bundespolizisten mit zur Dienststelle.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass gegen ihn eine Ausweisungs- und
Abschiebeverfügung sowie eine bis 2028 geltende Wiedereinreisesperre vorliegt. Zudem lagen zwei Aufenthaltsermittlungen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz gegen den 50-Jährigen vor.
Der Mann ist bereits am Tag zuvor nach Polen zurückgeschoben worden.
Die Bundespolizei leitete ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die bestehende Wiedereinreisesperre gegen den polizeibekannten Mann ein.
Aufgrund seines hohen Alkoholisierungsgrades (2,3 Promille Atemalkohol) blieb der 50-Jährige bis 10 Uhr in Schutzgewahrsam.
Anschließend schoben ihn die Beamtinnen und Beamten nach Polen zurück.
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