Erneut Steine auf Schienen gelegt – Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichen Aktionen

Bislang Unbekannte haben gestern Mittag (4.4. / 12:22 Uhr) am Bahnhof Oberelsungen Steine auf die Schienen gelegt. Dies ist bereits der zweite Vorfall innerhalb weniger Tage. Zuvor wurden durch ebenfalls Unbekannte am Bahnhof Sontra (2.4.) Steine auf die Schienen gelegt, die von einer Cantusbahn überfahren wurden. Beim Vorfall in Oberelsungen überfuhr eine Regionalbahn (Zugnummer: 23013) die aufgelegten Steine. Aus Sicherheitsgründen wurde bis 13:10 Uhr in dem Streckenabschnitt eine Langsamfahrt angeordnet. Glücklicherweise niemand verletzt Personen wurden durch den Vorfall nicht verletzt. Beschädigungen am Zug und an den Gleisköpfen konnten bislang nicht festgestellt werden. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Hinweise erbeten: Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden. Sicherheitshinweise der Bundespolizei: Werden Steine von Zügen überfahren, zerplatzten diese. Mögliche Splitter werden zu Geschossen und können Personen, die sich in unmittelbarer Nähe aufhalten, erheblich verletzen. Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang zudem ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten! Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zu kommen. Die Beeinträchtigung des Bahnverkehrs kann schlussendlich auch zivilrechtliche Folgen für die Verursacher haben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kassel Heerstr. 5 34119 Kassel Pressesprecher Ibrahim Aras Telefon: 0561/81616 - 1010 E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de