BPOL NRW: Drei Männer nach Einreise durch Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert

Insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Mittwoch (05.04.2023) fest. Als erstes stellten die Beamten am Mittwochmorgen einen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Adana/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass nach dem 22-Jährigen gefahndet wurde. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte im August des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den jungen Mann erlassen. Laut diesem hat der Verurteilte zwei Wochen Dauerarrest zu verbüßen. Im Laufe des Tages wurde der in Mülheim an der Ruhr lebende Mann den zuständigen Justizbehörden überstellt. Am Mittwochnachmittag dann wurde ein tschechischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Dublin/Irland vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) im Oktober 2022 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den im Juni 2022 Verurteilten ausgestellt hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte der 45-Jährige vor Ort nicht begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen nicht abwenden. Der Mann wurde durch die Bundespolizei an die Justizbehörden übergeben. Zuletzt wurde am späten Mittwochabend ein 54-jähriger libanesischer Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon bei den Bundespolizeibeamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Essen im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im September 2022 Verurteilten erlassen hatte. Auch dieser Mann konnte die Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.800 Euro vor Ort nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen nicht abwenden. Der in Dorsten lebende Mann wurde ebenfalls an die zuständigen Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.