Bundespolizeidirektion München: Ostern hinter Gittern Bundespolizei volltreckt zwei Haftbefehle am Flughafen München
Am Ostersamstag (8. April) haben Bundespolizisten gleich zwei Personen am Flughafen München festgenommen.
Im ersten Fall handelte es sich um einen 37-jährigen Briten, der aus London einreiste. Bei der Einreisekontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Kennzeichenmissbrauchs vorlag. Da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 2.280 Euro nicht begleichen konnte, wurde er zum Verbüßen der verhängten Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim eingeliefert.
Im zweiten Fall betraf es eine 25-jährige moldauische Staatsangehörige, die bei der Ausreisekontrolle nach Duschanbe festgenommen wurde. Gegen sie lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen unerlaubten Aufenthalts vor. Bei der genaueren Überprüfung der Reisedokumente stellten die Bundespolizisten neben dem bereits bestehenden Haftbefehl eine weitere Straftat fest. Die Frau hatte ihre maximal erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum um vier Monate überschritten und sich daher wieder unerlaubt in Deutschland aufgehalten. Sie wurde deshalb erneut angezeigt. Da sie ihre Justizschulden von 1.800 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie in die Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert um dort die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.
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