Bundespolizeidirektion München: Ostern hinter Gittern Bundespolizei volltreckt zwei Haftbefehle am Flughafen München

Am Ostersamstag (8. April) haben Bundespolizisten gleich zwei Personen am Flughafen München festgenommen. Im ersten Fall handelte es sich um einen 37-jährigen Briten, der aus London einreiste. Bei der Einreisekontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Kennzeichenmissbrauchs vorlag. Da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 2.280 Euro nicht begleichen konnte, wurde er zum Verbüßen der verhängten Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim eingeliefert. Im zweiten Fall betraf es eine 25-jährige moldauische Staatsangehörige, die bei der Ausreisekontrolle nach Duschanbe festgenommen wurde. Gegen sie lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen unerlaubten Aufenthalts vor. Bei der genaueren Überprüfung der Reisedokumente stellten die Bundespolizisten neben dem bereits bestehenden Haftbefehl eine weitere Straftat fest. Die Frau hatte ihre maximal erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum um vier Monate überschritten und sich daher wieder unerlaubt in Deutschland aufgehalten. Sie wurde deshalb erneut angezeigt. Da sie ihre Justizschulden von 1.800 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie in die Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert um dort die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizei Flughafen München Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen Telefon: 089/97307-9020 E-Mail: presse.muc@polizei.bund.de Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse. Werden auch Sie Follower von @bpol_by!