Richtigen Riecher bewiesen
Beamte der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken kontrollierten am Mittwochabend in Kleinblittersdorf einen aus Frankreich kommenden, mit vier männlichen Personen besetzten PKW.
Bei der Überprüfung des Fahrers kam ein bestehender Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zu Tage. Demnach war der 20-jährige zu einer 70-tägigen Haftstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Auf freiem Fuß blieb er dennoch, da Familienangehörige den haftbefreienden Betrag in Höhe von 2.000 EUR entrichteten. Damit jedoch nicht genug, denn der Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, so dass ihn nun ein weiteres Verfahren erwartet.
Bei der Prüfung der weiteren Fahrzeuginsassen wurden die Beamten ebenfalls fündig. Ein 21-jähriger Mitfahrer wurde wegen den Mitführens eines Springmessers beanzeigt, was einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt. Ein weiterer Insasse (25) wird sich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
Nach Abschluss der Maßnahmen konnten die Männer ihre Fahrt fortsetzen. Das Steuer übernahm einer der Mitfahrer, der über die Fahrerlaubnis verfügt. Das hätte er besser von Anfang an so gemacht.
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