230418-2-pdnms Vorstellung des Verkehrssicherheitsberichtes 2022 für den Kreis Rendsburg-Eckernförde
Neumünster/Die Polizeidirektion Neumünster veröffentlicht heute den Verkehrssicherheitsbericht für das Jahr 2022.
In dem diesjährigen Verkehrssicherheitsbericht der Polizeidirektion Neumünster finden Sie die Zahlen zum Thema Verkehrsunfälle auf den Straßen von Neumünster aus dem Jahr 2022. Zudem werden Zahlen aus der Verkehrsüberwachung dargelegt und Zielsetzungen für 2023 genannt.
Neben einer Zusammenfassung aus dem vollständigen Bericht ist dieser Medieninformation der Link zu dem im Internet abgelegten Verkehrssicherheitsbericht 2022 zu entnehmen.
Der vollständige, downloadfähige Bericht ist unter https://www.schleswig-hol-stein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/DasSindWir/PDen/Neumuenster/_downloads/vsb/vsb_pd_nms_2022.pdf
abrufbar.
Die Anzahl der aufnahmepflichtigen Unfälle (P, S1 und S2) stieg um 36 auf 1.423 Unfälle in 2022 (+2,6 %) an. Auf 1.220 erhöhte sich die Zahl der Verunglückten. (1.184 im Jahr 2021 / +36 Fälle / +3,0 %). 1.009 Menschen wurden leicht, 198 schwer verletzt und 13 Menschen getötet (8 in 2021). Gleichzeitig sank die Gesamtzahl aller registrierten Unfälle (P, S1, S2 und S3 - siehe Seite 5) um -60 auf 6.858 (-0,9 %).
Zu den bedeutenden Ursachen aufnahmepflichtiger Unfälle zählen Fehler beim Ab-biegen, Wenden und Rückwärtsfahren, die Missachtung der Vorfahrt und die fehler-hafte Straßenbenutzung (Missachtung des Rechtsfahrgebots). Es folgen die unangepasste/überhöhte Geschwindigkeit und der ungenügende Sicherheitsabstand. In 9 Prozent der Fälle ist der Unfall auf den Einfluss von Alkohol oder sonst berauschender Mittel zurückzuführen. Im vergangenen Jahr wurden 66 Unfälle mit Fußgängerbeteiligung aufgenommen, 10 mehr (+17,8 %) als 2021. Dabei verunglückten 56 Fußgänger, 7 mehr als 2021 (+14,3 %); 46 Fußgänger wurden leicht verletzt, 8 schwer verletzt und 2 getötet.
Hauptunfallursache war hauptsächlich das Falsche Verhalten gegenüber Fußgängern durch Fahrzeugführer sowie das Falsche Verhalten von Fußgängern.
Unfälle mit Radfahrerbeteiligung waren 2022 um 15 Fälle auf 386 (+4,0 %) angestiegen. Annähernd jeder vierte Unfall ereignete sich unter Beteiligung von Radfahrern.
In rund 60 % der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung ist der Radfahrer hauptverantwortlich. Als Hauptunfallursache gilt die falsche Straßenbenutzung (Fahren auf der falschen Seite oder unzulässige Benutzung des Geh- oder Radwegs). In 8 % der Unfälle spielen Alkohol oder sonst berauschende Mittel eine Rolle. Bei insgesamt 109 Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern wurden 116 Kinder verletzt (95 in 2021).
In 95 Fällen wurden Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss aufgenommen, 8 mehr als 2021 (+9,2 %). In 24 Fällen wurden Unfälle unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verursacht. Das bedeutet eine Zunahme um 5 Fälle zu 2021 (+26,3 %).
Die Polizei registrierte 2022 insgesamt 6.858 Unfälle. In 1.238 Fällen (18,0 %) entfernten sich Beteiligte unerlaubt vom Unfallort. 2021 zeigte die Polizei 1.174 Fälle von Unfallflucht bei insgesamt 6.918 registrierten Unfällen an. Das bedeutet einen Anstieg um +5,5 %.
Im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung wurden 2022 im Kreis Rendsburg-Eckernförde 45.279 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet, 950 Personen ohne angelegten Sicherheitsgurt angetroffen und in 1.607 Fällen Verstöße wegen unerlaubter Handybenutzung festgestellt, davon 299 auf dem Fahrrad.
Die Verkehrssicherheitsarbeit mit ihren verschiedenen Facetten ist neben vielen weiteren Aufgaben ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt der Polizei, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Die Polizeidirektion Neumünster wird auch im Jahr 2023 sowohl durch Prävention als auch durch Repression in der Verkehrsüberwachung tätig sein.
Dabei wird der Fokus auf die bewusstseinsfördernden Verkehrsunterrichte bereits im Kinderalter gelegt. Hier sei als Beispiel der Grundschulfahrradpass angeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die gezielte Unfallursachenbekämpfung durch Entwicklung und Durchführung spezifischer Verkehrsüberwachungskonzepte. Dazu gehören Maßnahmen zur Überwachung der Geschwindigkeiten, Kontrolle bei Ablenkung durch technische Geräte sowie die Überprüfung der falschen Straßenbenutzung durch Radfahrer. Ergänzt werden die genannten Maßnahmen durch die Schwerpunktkontrollen in Bezug auf die Beeinflussung durch Alkohol, Drogen und Medikamente.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Heinrich
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