Schwerpunktkontrollen der Polizei zum Thema Verkehrssicherheit – Eine Bilanz

Das Thema Fahrtüchtigkeit ist im Jahr 2023 ein landesweiter Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen. Beamte des Verkehrsdienstes und der Motorradstaffel überprüften deshalb am Donnerstag (20.04.), in der Zeit von 11:00 bis 15:00 Uhr, an einer Kontrollstelle am Derendorfweg zahlreiche Verkehrsteilnehmer. Ein 39 Jahre alter Autofahrer aus Goch stand unter dem Einfluss von Amphetamin und Cannabis. Zudem stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und ihm wurde die Weiterfahrt mit dem Wagen untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zudem muss er sich wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss verantworten. Bei einer Überschreitung der Grenzwerte für berauschende Mittel müssen Verkehrsteilnehmer mindestens mit einem einmonatigen Fahrverbot, zwei Punkten im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister bzw. umgangssprachlich Verkehrssünderdatei) sowie einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren sowie andere Verkehrsteilnehmer. Ein Drogenkonsument kann seine Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Alleine der Besitz oder nachgewiesener Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen. Bei der Überprüfung eines BMWs stellten die fachkundigen Beamten des Verkehrsdienstes fest, dass dessen Heckspoiler nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen war. Löst sich der Heckspoiler bei höheren Geschwindigkeiten, kann dies den nachfolgenden Verkehr gefährden. Deshalb ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Der Fahrzeugführer erhielt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro. Die Veränderungen müssen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen oder zurückgebaut werden. In mehreren Fällen ahndeten die Einsatzkräfte zudem Verstöße wegen Mängeln bei der Ladungssicherung sowie Missachtung der Gurtpflicht. Die Polizei kontrollierte an dem Tag auch mit einer Geschwindigkeitsmessanlage im Stadtgebiet Neuss. 118 Autofahrer hielten sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Ein Verkehrsteilnehmer muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss wird ihre Schwerpunktkontrollen auch zukünftig im gesamten Kreisgebiet fortführen, um damit die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: