Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern weiterhin steigend / Bundespolizei zählt knapp 5.000 illegale Grenzübertritte im ersten Quartal

München - Seit dem Jahr 2022 stellt die Bundespolizeidirektion München einen kontinuierlich ansteigenden Trend in Bezug auf unerlaubte Einreisen in Bayern fest. Mit insgesamt 4.975 illegalen Grenzübertritten hat sich diese Tendenz auch im ersten Quartal des Jahres 2023 fortgesetzt. Die Steigerung betrug im Vergleich zum Vorjahreszeitraum rund 23 Prozent. Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hatte im Jahr 2022 insgesamt 29.229 unerlaubte Einreisen registriert - knapp ein Drittel der bundesweiten Feststellungen. Im Vergleich zu den 15.699 Fällen im Vorjahr waren es rund 86 Prozent mehr. Dies war der höchste Wert seit dem Jahr 2016. Monatlich stellten die Beamten im Zeitraum Januar 2021 bis März 2023 folgende Anzahl unerlaubt eingereister Personen in Bayern fest: Januar 2021 / 2022 / 2023: 881 / 1.380 / 1.936 Februar 2021 / 2022 / 2023: 998 / 1.243 / 1.288 März 2021 / 2022 / 2023: 1.042 / 1.438 / 1.751 April 2021 / 2022: 1.011 / 1.778 Mai 2021 / 2022: 928 / 1.781 Juni 2021 / 2022: 1.238 / 2.685 Juli 2021 / 2022: 1.355 / 2.286 August 2021 / 2022: 1.401 / 2.778 September 2021 / 2022: 1.511 / 3.685 Oktober 2021 / 2022: 2.050 / 4.157 November 2021 / 2022: 1.742 / 3.510 Dezember 2021 / 2022: 1.542 / 2.508 Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5491093. Rückfragen bitte an: Matthias Knott Pressestelle Telefon: 089 12149-1019 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 54.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Bahnanlagen des Bundes, den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.