Strafverfahren gegen tatverdächtigen Gaffer

Weil er verdächtigt wird, am Sonntag, 23. April 2023, einen Verkehrsunfall in Horst mit seinem Smartphone gefilmt zu haben, hat die Polizei ein Strafverfahren gegen einen 22-jährigen Autofahrer eingeleitet. Der Gelsenkirchener hatte die Unfallstelle an der Turfstraße und der Essener Straße (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/5493078) gegen 15.10 Uhr mit seinem Auto passiert und dabei sein Mobiltelefon während der Fahrt aus dem Fahrerfenster hinaus auf das Geschehen gerichtet. Ein Polizeibeamter beobachtete die Situation, verfolgte den 22-Jährigen und stoppte ihn kurz darauf in seinem Wagen. Gegen den Autofahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eingeleitet. Da sich der Gelsenkirchener zudem noch in der Probezeit befindet und während der Fahrt filmte, wurde ein Bericht für das Straßenverkehrsamt gefertigt. Die Polizei weist an dieser Stelle darauf hin, dass das Filmen und das Veröffentlichen von Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit eines anderen Menschen zur Schau stellen, strafbar sind. Sollten Sie als erstes an einer Unfallstelle sein, leisten Sie Erste Hilfe. Das Smartphone sollte hier nur aus der Tasche genommen werden, um die Rettungskräfte zu alarmieren - aber nicht, um Verletzte zu filmen und mit Unfallbildern in Sozialen Netzwerken zu prahlen. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Merle Mokwa Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de