BPOLI PW – GdpD POM: Zwei Festnahmen innerhalb von vier Stunden vollstreckt
Zwei Festnahmen innerhalb von vier Stunden vollstreckt
Kurz nach Mitternacht des 25. Aprils 2023 wurde der Fahrer eines in Polen zugelassenen Transporters auf der BAB 11 am Amtsplatz Nord angehalten und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung des 35jährigen Polen, der neben seiner polnischen ID-Karte u.a. seinen polnischen Führerschein vorlegte, ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gegen ihn wurde eine Geldstraße von 1800,00 EUR und Kosten in Höhe von 229,00 EUR verhängt. Alternativ stand eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Tage an.
Die anschließende Abfrage ergab eine Führerscheinsperre bis März 2022. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis für Deutschland lag nicht vor und die weitere Überprüfung ergab, dass der polnische Führerschein widerrufen und die Fahrerlaubnis für ungültig erklärt wurden.
Da der 35jährige die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz überstellt.
Kurz zuvor wurde ein 37jähriger syrischer Staatsangehöriger als Mitreisender in einem Reisebus aus Polen kommend, auf der BAB 11 an gleicher Stelle am Amtsplatz Nord angehalten und kontrolliert.
Der Syrer konnte zur Kontrolle keine Reisedokumente vorlegen, diese wurden ihm entwendet. Eine Überprüfung seiner Identität ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 2065,00 EUR, sowie die angefallenen Kosten von 89,00 EUR und eine Reststrafe von 20,- Euro aus einem vorherigen Delikt wurden durch ihn beglichen, so dass er die Dienststelle nach kurzer Zeit verlassen und seine Reise fortsetzen konnte.
Rückfragen bitte an:
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