BPOLD FRA: Sieben auf einen Streich – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Flughafen Frankfurt
Am 26. April vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt Haftbefehle gegen insgesamt sieben gesuchte Personen.
Ein 36-Jähriger muss für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter. Das Landgericht Dresden hatte den Deutschen im April 2022 unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er wurde von den kasachischen Behörden an Deutschland ausgeliefert, bei seiner Ankunft in Frankfurt von der Bundespolizei verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim eingeliefert.
Mit gleich drei Haftbefehlen suchten Justizbehörden zwischen Nord- und Bodensee nach einem 45-Jährigen, der von den griechischen Behörden an Deutschland ausgeliefert wurde. Das Amtsgericht Überlingen hatte den Griechen 2019 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Wegen eines anderen Eigentumsdeliktes wurde er 2021 vom Amtsgericht Norderstedt zu weiteren 40 Tagen Haft verurteilt. Zudem bestand ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz, wonach der Gesuchte 2022 in Überlingen einen 80-Jährigen Mann ausgeraubt haben soll.
Die Bundespolizei führt den Mann am 27. April einem Haftrichter vor.
Eine einjährige Restfreiheitsstrafe verbüßt indes ein 33-jähriger Rumäne. Bundespolizisten kontrollierten den Mann am Fernbahnhof, weil er ohne Ticket im Intercity von Essen nach Frankfurt unterwegs war und stießen dabei auf den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Das dortige Amtsgericht hatte den Mann 2020 wegen Diebstahls zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Bundespolizei lieferte auch ihn in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.
Bei der Einreisekontrolle aus Algier nahmen Bundespolizisten einen 35-jährigen Algerier fest. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn 2021 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, die der Mann in der Folge allerdings nicht zahlte. Da er bei seiner Festnahme den ausstehenden Betrag nicht aufbringen konnte, muss er nun eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Zu diesem Zweck überstellten die Beamten auch ihn an die Justizvollzugsanstalt Preungesheim.
Drei weitere Personen konnten einen Gefängnisaufenthalt durch Zahlung von Geldstrafen und Geldbußen abwenden.
So zahlte ein 52-jähriger Ukrainer 800 Euro wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein 39-jähriger ghanaischer Staatsangehöriger 600 Euro wegen unerlaubten Aufenthaltes. Ein 56 Jahre alter Deutscher beglich 70 Euro für unbezahlte Bußgeldbescheide - ihm drohte dafür eine einwöchige Erzwingungshaft.
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