Mülheim: 22-Jähriger mit Schusswaffe im Hosenbund festgenommen
45475 MH-Dümpten: Am Dienstagnachmittag (25. April) beobachtete eine Zeugin einen Mann, der auf offener Straße eine Schusswaffe in den Hosenbund steckte. Er konnte durch Einsatzkräfte widerstandslos festgenommen werden. Die aufgefundene Schreckschusswaffe wurde sichergestellt.
Gegen 14:50 Uhr meldete eine Zeugin der Polizei einen verdächtigen Mann auf der Straße Wenderfeld. Dieser habe mit einer mutmaßlichen Schusswaffe hantiert, die Waffe in den Hosenbund gesteckt und sich dann zu Fuß entfernt. Mehrere Streifenwagenbesatzungen waren innerhalb kürzester Zeit am Einsatzort, nahmen Kontakt zu der Anruferin auf und fahndeten nach dem Mann.
Schnell konnten die Beamten den Verdächtigen an der Borbecker Straße ausmachen. Unter Vorhalt der Dienstwaffe konnten sie den Mann widerstandslos festnehmen.
Bei der Durchsuchung konnten die Beamten eine Schreckschusswaffe mit dazugehöriger Munition auffinden. Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen 22-jährigen Mann mit syrischer Staatsangehörigkeit ohne festen Wohnsitz. Dieser gab den Einsatzkräften gegenüber an, dass er die Waffe mit sich führe, da er sie zuvor für eine Feierlichkeit zum Zuckerfest benötigt habe. Dort habe er die Waffe im Rahmen der Feierlichkeit abgeschossen.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen einer Straftat gegen das Waffengesetz ein. Sie stellten die Waffe und die Munition sicher. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der 22-Jährige von der Wache entlassen.
Noch eine Anmerkung zum Thema Schreckschusswaffen bzw. Anscheinswaffen:
Schreckschusswaffen unterscheiden sich im Einsatzfall optisch nicht von einer scharfen Schusswaffe. Die Unterschiede bestehen lediglich aus einer kleinen Gravur mit dem PTB-Zeichen und dem inneren technischen Aufbau der Waffe.
Im Ernstfall müssen die Einsatzkräfte immer davon ausgehen, dass sie einer scharfen Schusswaffe gegenüberstehen. Dies kann im weiteren Einsatzverlauf auch zu gefährlichen Situationen führen.
Das Abfeuern von Schusswaffen im öffentlichen Raum, auch zu vermeintlich feierlichen Anlässen, ist verboten. Verstöße werden konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht./Wrk
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