Bergisch Gladbach – Zeugenhinweis deckt Trunkenheitsfahrt auf

Am Mittwoch (26.04.) erhielt die Polizei gegen 12:55 Uhr einen telefonischen Zeugenhinweis, dass eine augenscheinlich bereits alkoholisierte Ford-Fahrerin soeben an einer Tankstelle an der Mülheimer Straße Alkohol kaufte, erneut in ihr Auto stieg und davonfuhr. Die Zeugin konnte sich das Kennzeichen des Fords merken, sodass die 53-jährige Beschuldigte aus Bergisch Gladbach wenig später an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden konnte. Die eingesetzten Polizeibeamten nahmen daraufhin diverse Auffälligkeiten wahr, die auf einen vorangegangenen Alkoholkonsum deuten ließen. Zudem machte die 53-Jährige zunehmend widersprüchliche Angaben, willigte jedoch einem freiwilligen Atemalkoholtest ein. Das Ergebnis ergab einen Wert von rund 1,8 Promille. Um auszuschließen, dass die Beschuldigte erst nach ihrem Ausflug zur Tankstelle Alkohol konsumiert hat, wurden im nahegelegenen Krankenhaus zwei Blutproben entnommen. Aus diesem Grund blieb es der 53-Jährigen auch trotz ausdrücklichem Wunsch verwehrt, während der zuvor durchgeführten Befragung durch die Polizei weiter zu trinken. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt sowie das Führen jeglicher fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge untersagt. Auf sie kommt nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu. (ch) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, RBe Höfelmanns Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de