Verkehrsunfall in Grevenbroich
Am Donnerstag (27.04.), gegen 14:10 Uhr, kam es im Einmündungsbereich der Neuenhausener Straße / Wöhlerstraße Grevenbroich zu einem Verkehrsunfall.
Ein 23-jähriger Pkw-Fahrer aus Grevenbroich beabsichtigte, von der Wöhlerstraße nach rechts auf die Neuenhausener Straße abzubiegen. Ein 71-jähriger Grevenbroicher fuhr mit seinem Krankenfahrstuhl und wollte ebenfalls nach rechts auf die Neuenhausener Straße abbiegen. Dabei wurde der Mann seitlich von dem Pkw touchiert und kam zum Fall.
Der Grevenbroicher wurde schwerverletzt in ein Krankenhaus gebracht.
Für den Zeitraum der Unfallaufnahme wurde der Bereich kurzzeitig gesperrt.
Die Verkehrsunfallsachbearbeitung übernahm das Verkehrskommissariat I.
Vorsicht beim Abbiegen: Falsches Verhalten beim Abbiegen zählt im Rhein-Kreis Neuss zu den Hauptunfallursachen. In der Straßenverkehrsordnung heißt es in §9 Absatz III: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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