Autobahnpolizei Ahlhorn: LKW-Führer mit 2,54 Promille unterwegs; Sattelzugführer mit 1,69 Promille am Steuer
Trunkenheit im Straßenverkehr:
Am Samstag, den 29.04.2023, meldete gegen 09:00 Uhr ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn 1 zwischen den Anschlussstellen Wildeshausen-Nord und der Groß Ippener in Fahrtrichtung Bremen, einen Sattelzug aus Russland, der in deutlicher Schlangenlinie fuhr. Der Vorfallort befindet sich im Bereich der Samtgemeinde Harpstedt, Landkreis Oldenburg.
Gegen 09:05 Uhr konnte eine Streife der Autobahnpolizei Ahlhorn das Fahrzeuggespann auf dem Parkplatz Delmetal feststellen. Eine Atemalkoholtest bei dem 59 Jahre alten Fahrer aus Russland ergab eine Atemalkoholkonzentration von 2,54 Promille. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein des Beschuldigten zwecks Eintragung eines Sperrvermerkes beschlagnahmt. Zudem wurde die Einbehaltung einer Sicherheitsleistung von 1000,- Euro angeordnet, die auch einbehalten werden konnte. Dem 59 Jahre alten Mann wurde das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.
Die Fahrzeugschlüssel wurden zu Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt. Diese wurden am Sonntag an einen Ersatzfahrer aus der Firma wieder ausgehändigt.
Trunkenheit im Straßenverkehr:
Aufmerksame Verkehrsteilnehmer meldeten am Samstagabend des 29.04.2023 auf der Autobahn 1 in Fahrtrichtung Osnabrück einen Sattelzug aus Rumänien, der in Schlangenlinie fuhr. Durch eine Streife der Autobahnpolizei Ahlhorn konnte das Fahrzeug zwischen den Anschlussstellen Wildeshausen-Nord und Wildeshausen-West festgestellt und um 20:40 Uhr auf einem dortigen Parkplatz kontrolliert werden. Der Kontrollort befindet sich im Bereich der Gemarkung Wildeshausen, Landkreis Oldenburg.
Bei der Kontrolle des 26 Jahre alten rumänischen Fahrzeugführers wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,69 Promille. In Absprache mit dem Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde die Blutentnahme sowie die Beschlagnahme des Führerscheines angeordnet. Eine Sicherheitsleistung konnte auf Grund fehlender Zahlungsmittel nicht einbehalten werden.
Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
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