Ahaus – Passt nicht: 60 hm/h und Mofaprüfbescheinigung
Tatort: Ahaus, Graeser Straße;
Tatzeit: 29.04.2023, 08.25 Uhr;
Mit deutlich über 25 km/h war am Samstagmorgen ein 17-Jähriger mit seinem Motorroller unterwegs, als Polizisten auf ihn aufmerksam wurden. Sein Fahrzeug würde rund 60 km/h fahren und er habe lediglich eine Mofaprüfbescheinigung, gab der Jugendliche an. Die Beamten stellten das Gefährt sicher und leiteten ein Strafverfahren ein.
Der Fall veranschaulicht deutlich die Gefahren des leider weit verbreiteten "Roller-Frisierens":
1. Das Fahrzeug wird in den meisten Fällen
"führerscheinpflichtig", so dass (wie auch in diesem Fall) die
Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vorliegt.
2. Die Manipulationen können im Falle eines Verkehrsunfalls zu
hohen Regressforderungen der Versicherungsgesellschaft führen.
3. Der Vorfall wird der Führerscheinstelle gemeldet. Diese kann
u.U. solche Vorkommnisse bei künftigen Beantragungen einer
Fahrerlaubnis berücksichtigen (im Interesse der
Verkehrssicherheit - zum Nachteil des Antragstellers).
4. Wenn das Fahrzeug von einem Gutachter untersucht werden muss,
kommen hohe Kosten auf den Betroffenen zu. (db)Kontakt für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Borken
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