Autofahrer unter Alkoholeinfluss unterwegs
Am Samstag (29.04.), gegen 21 Uhr, meldeten sich Zeugen bei der Polizei, weil ihnen ein Autofahrer mit einer recht bedenklichen Fahrweise aufgefallen war. Der Unbekannte soll in Schlangenlinien und dabei auch ab und an in Richtung Gegenverkehr gefahren sein.
Als die Polizeibeamten am Hubertusweg eintrafen, fanden sie das gemeldete Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand geparkt vor. Dort war der 42-Jährige mit seinem Ford zum Stehen gekommen.
Er zeigte verzögerte Reaktionen auf die Aufforderungen der Beamten und hatte einen sehr unsicheren Gang. Der Verdacht, dass der Grevenbroicher unter Alkoholeinfluss gefahren war, bestätigte sich durch einen vor Ort durchgeführten Atemalkoholtest. Der lautstark protestierende 42-Jährige wurde daraufhin mit zur Wache genommen, wo ihm eine Blutprobe zur Feststellung des Blutalkoholwertes entnommen wurde. Anschließend wurde er wieder entlassen, allerdings ohne seinen Führerschein. Dieser wurde beschlagnahmt.
Den Grevenbroicher erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr .
Die Polizei warnt eindringlich:
Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden, um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen.
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