Trunkenheitsfahrten am „Ersten Mai“
Gleich zwei Verkehrsteilnehmer aus dem Landkreis hatten am Ersten Mai zu tief in das Glas geschaut und führten anschließend ihre Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum - mit Konsequenzen.
Um 22:35 Uhr befuhr ein 24-jähriger Autofahrer die Kreisstraße 10 vom Ortsteil Ausbach her kommend in Fahrtrichtung Friedewald, als er von einer Streifenbesatzung angehalten und kontrolliert wurde. Schnell wurde festgestellt, dass er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von nahezu zwei Promille.
Nur zwanzig Minuten später wurde ein 43-jähriger Autofahrer im Bad Hersfelder Gewerbegebiet auf der Straße "An der Haune" durch eine Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Bei ihm stellte die Streifenbesatzung eine Alkoholisierung von deutlich über zwei Promille fest.
Beide Verkehrsteilnehmer mussten sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihre Führerscheine wurden beschlagnahmt. Sie dürfen in Anbetracht der Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr keine Kraftfahrzeuge mehr führen.
gef. Henkel, PHK
Polizeistation Bad Hersfeld
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