Kreis Coesfeld / Wildunfälle sind meldepflichtig!
Letztes Jahr ereigneten sich 1546 Wildunfälle im Kreis Coesfeld. Meistens wurden Rehe angefahren. Was viele nicht wissen, das Landesjagdgesetz verpflichtet den Fahrzeugführer, der Schalenwild verletzt oder getötet hat, dies unverzüglich einer Polizeidienststelle anzuzeigen.
Als Schalenwild kommen bei uns Rehe, Hirsche und Wildschweine vor. Die Vorschrift dient dem Tierschutz.
Die Polizei verständigt den zuständigen Jäger, der das Tier an der Unfallstelle von seinen Qualen erlöst oder dem geflüchteten Tier nachsetzt.
Die Meldung ist auch wichtig, um den Unfall mit der Kaskoversicherung abzurechnen.
Wer die Polizei nicht verständigt, kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer das Wildtier in den Kofferraum packt und mitnimmt, muss sogar mit einer Strafanzeige wegen Wilderei rechnen.
Zu verletzten Tieren sollte Abstand gewahrt werden. Sie können für Menschen gefährlich werden.
Tote Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst und weggeräumt werden und nur dann, wenn die Verkehrssicherheit das erfordert.
Nach einem Unfall ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern, Verletzten zu helfen, und die Rettungskette anzustoßen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Coesfeld
Pressestelle
Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195