Kreis Kleve – Die Polizei gibt Tipps, um Fahrradunfälle zu verhindern / Ein Appell an alle Radfahrenden

Die Fahrradsaison hat begonnen - viele Menschen sind am Niederrhein gerne mit dem Fahrrad, mit und ohne Motor, unterwegs. Aus aktuellem Anlass sind hier Tipps zu den Themen Radwege, Nutzung des Mobiltelefons, Ampeln und präventives Training zusammengefasst, um Fahrradunfälle zu verhindern. Die Polizei weist darauf hin, dass Radler verpflichtet sind, durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Radwege zu benutzen. Gibt es Radwege auf beiden Seiten, ist der in Fahrtrichtung rechte für sie ausgewiesen. (Rechtsfahrgebot!) Für den Verstoß - entgegen der Fahrtrichtung zu fahren - ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 20 Euro vorgesehen - also achten Sie bitte auf die Beschilderung! Ist die Fahrspur für den Radverkehr mit einer breiten, durchgehenden Linie gekennzeichnet, handelt es sich um einen Radfahrstreifen, der ebenfalls benutzungspflichtig ist. Ein Schutzstreifen ist dagegen durch eine gestrichelte Linie abgetrennt, die nicht durchgängig verläuft. Dieser muss nicht, sollte aber von Radfahrenden benutzt werden. Auch für Autofahrer gelten Pflichten, wenn die Fahrbahn über einen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügt. Fahrstreifen rechts am Fahrbahnrand mit durchgezogenen Linien sind ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht mit ihren Fahrzeugen benutzen. Hier darf weder gefahren noch geparkt werden. Ein mit einer gestrichelten Linie abgetrennter Schutzstreifen darf von Fahrzeugen befahren werden, wenn der Radverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Parken dürfen Fahrzeuge auf diesen Schutzstreifen nicht. Auch für Radfahrende ist das Mobiltelefon während der Fahrt tabu - ebenso wie bei Kraftfahrzeugführern. Das Hantieren mit dem Smartphone lenkt ab und kann so zu einem Verkehrsunfall führen. Es ist für Radfahrende ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro vorgesehen. Die Verkehrssicherheitsberater der Polizei Kleve bieten zurzeit kreisweit interessante und kostenlose Pedelec- und E-Bike Trainings an. Die Termine finden Sie auf unserer Internetseite (polizei.nrw.kleve). Rad Fahrende haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichen dürfen Sie nur, wenn eine gesonderte Radverkehrsführung mit eigenen Lichtzeichen vorhanden ist. Deshalb halten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit bei "Rot" für den Fahrverkehr auch mit dem Rad an! Die Polizei Kleve appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu halten, um folgenschwere Unfälle zu verhindern! (ms) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Kleve Pressestelle Polizei Kleve Telefon: 02821 504 1111 E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de