Autobahnpolizei Ahlhorn: Verkehrsunfall mit leicht verletzter Motorradfahrerin +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung
Verkehrsunfall mit leicht verletzter Motorradfahrerin
Am Samstag, 06.05.2023 ereignete sich gegen 19:50 Uhr auf der Autobahn 28 zwischen dem Autobahnkreuz Oldenburg-Ost und der Anschlussstelle Hatten in Fahrtrichtung Delmenhorst ein Verkehrsunfall bei dem eine 18 Jahre alte Motorradfahrerin leicht verletzt wurde. Der Unfallort befindet sich im Bereich der Gemeinde Hatten, Landkreis Oldenburg.
Zur Unfallfallzeit befuhr eine 18 Jahre alte Motorradfahrerin aus Oldenburg mit ihrem Fahrzeug den Überholfahrstreifen in Fahrtrichtung Delmenhorst und befand sich in einem Überholvorgang mit einem Taxi. Auf dem Überholfahrstreifen näherte sich von hinten ein ebenfalls 18 Jahre alter Pkw-Fahrer aus Delmenhorst mit hoher Geschwindigkeit und stieß gegen das Motorrad der Oldenburgerin. Dabei stürzte die Motorradfahrerin und zog sich leichte Verletzungen zu. Sie wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus nach Oldenburg gebracht. Das Motorrad war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Der Unfallschaden wird von der Polizei auf ca. 6.000,- Euro geschätzt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung
Am Freitag, den 05.05.2023 unterzogen gegen 14:50 Uhr Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn, einen Pkw Opel Astra aus Bremen auf der Autobahn 28 auf der Rastanlage Hasbruch in Fahrtrichtung Bremen einer Kontrolle. Der Kontrollort befindet sich im Bereich der Gemeinde Ganderkesee, Landkreis Oldenburg.
Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 51 Jahre alte Fahrzeugführer und alleinige Insasse des Pkw nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeugscheines konnten zudem Fälschungsmerkmale am HU-Stempel festgestellt werden. Der Fahrzeugschein und das Kennzeichen mit der HU-Plakette wurden sichergestellt. Weiterhin fanden die Beamten im Fahrzeug eine größere Anzahl original verpackter hochwertiger Gartengeräte, für die kein Eigentums- bzw. Herkunftsnachweis erbracht werden konnte. Diese Gegenstände wurden aus Gründen der Gefahrenabwehr sichergestellt.
Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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