BPOLD FRA: Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Diebstahl, Betrug, Drogen – ein bunter Strauß an Haftbefehlen
Am Wochenende vom 6. bis zum 7. Mai vollstreckte die Bundespolizei erneut mehrere Haftbefehle am Flughafen Frankfurt.
Ein 57-jähriger Chinese musste nach seiner Ankunft aus Hongkong 2.500 Euro zahlen. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort hatte das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz bereits 2020 Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Mit der Zahlung ersparte er sich 25 Tage Haft und setze seine Reise fort.
Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz drohte einem 30-jährigen Tschechen ein Monat im Gefängnis. Bundespolizisten verhafteten ihn bei der Ausreise auf die Malediven, da die Staatsanwaltschaft München per Haftbefehl nach ihm suchen ließ. Er zahlte die offene Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro und durfte anschließend in den Urlaub fliegen.
900 Euro brachten die Freunde eines 33-jährigen Franzosen auf die Wache der Bundespolizei, weil er selbst mittellos war und ihm ein Monat hinter Gittern drohte. Bundespolizisten nahmen den Mann bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul zunächst fest, weil die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Trunkenheit im Verkehr mit Haftbefehl nach ihm suchte. Eine entsprechende Geldstrafe aus dem Jahr 2019 war er bislang schuldig geblieben. Er durfte die Wache gemeinsam mit seinen Freunden verlassen.
Gleich mit zwei Haftbefehlen suchten hessische Justizbehörden nach einem 31-jährigen Kenianer, den die Bundespolizei bei seiner Ankunft aus Doha festnahm. Wegen Diebstahls und unerlaubten Drogenbesitzes zahlte er bei den Beamten insgesamt 700 Euro für seine Schulden bei den Gerichtskassen und setzte seine Reise fort.
377 Euro musste eine 42-jährige Griechin zahlen, der andernfalls wegen Betruges eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen drohte. Sie war gerade aus Izmir gelandet, als Bundespolizisten auf den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz aufmerksam wurden.
Die Frau durfte anschließend weiterreisen.
Nach seiner Ankunft aus Sofia zahlte ein 26-jähriger Bulgare 290 Euro und ersparte sich so einen einmonatigen Gefängnisaufenthalt wegen Betruges und Urkundenfälschung. Er wurde bereits seit 2019 von der Staatsanwaltschaft in Hildesheim gesucht.
Vergleichsweise günstig kam ein 61-jähriger Deutscher davon, der aus Manila einreiste. Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz drohte ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, die er allerdings durch Zahlung von 52 Euro abwendete.
2022 war er in dieser Sache zu insgesamt 25 Tagessätzen zu je 13 Euro verurteilt worden, die er aber bislang noch nicht gänzlich bezahlt hatte.
Mit der Begleichung der Restschuld wird nun der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau gelöscht.
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Michael Moser
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