Bundespolizeidirektion München: Erster Betrugsverdacht mit Deutschlandticket in München / Deutschlandticket nicht übertragbar!

Am frühen Sonntagnachmittag (7. Mai) wurde die Bundespolizei in München erstmals mit einem Betrugsdelikt mit dem Deutschlandticket konfrontiert. Ein 56-jähriger Bulgare zeigte bei einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn gegen 14 Uhr am Marienplatz, auf der Fahrt vom Ostbahnhof nach Puchheim, eine Chipkarte des Deutschlandtickets vor. Bei der routinemäßigen Inaugenscheinnahme stellten die Kontrolleure schnell fest, dass der Fahrschein nicht auf den Mann aus Puchheim ausgestellt war. Die auf dem Ticket hinterlegten weiblichen Personalien passten nicht zum Reisenden. Der 56-Jährige wurde gegenüber dem DB-Personal zunehmend aggressiv und verweigerte die Herausgabe der Chipkarte. Auch gegenüber hinzugezogenen Bundespolizisten zeigte sich der Puchheimer uneinsichtig. Er gab an, dass das Ticket seiner Frau gehört und er nicht wusste, dass es nicht übertragbar ist. Zur Abarbeitung musste er mit zur Wache und wird nun von der Bundespolizei wegen Erschleichen von Leistungen und Betrugsverdacht zur Anzeige gebracht. Die Chipkarte des Deutschlandtickets wurde als Beweismittel beschlagnahmt und kann erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft wieder herausgegeben werden. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Deutschlandticket personalisiert und nicht übertragbar ist! Bei Überprüfungen des Tickets muss mit Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen und Betrugsverdachts gerechnet werden. Bei der Nutzung des Deutschlandtickets ist stets ein Ausweisdokument mitzuführen. Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden. Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.