Bundespolizeidirektion München: Gesuchter Betrüger gefasst und ins Gefängnis gebracht / Fünfstellige Forderung: Verhafteter Mann muss erschwindeltes Geld zurückzahlen

Fahnder der Bundespolizei haben am Sonntag (7. Mai) auf der B2 einen gesuchten Betrüger verhaftet. Der Mann musste aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Hannover für die Dauer von 140 Tagen ins Gefängnis. Darüber hinaus kommen auf den 41-Jährigen Justizforderungen in Höhe von rund 13.400 Euro zu. Dabei handelt es sich um das Geld, das er in über 80 Betrugsfällen erschwindelt hatte. Die Bundespolizisten stoppten den Pkw-Fahrer auf Höhe der Ortschaft Klais. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Garmisch-Partenkirchner Beamten heraus, dass der Deutsche von der Justiz in Hannover gesucht wurde: Seit dem Jahr 2020 hätte er wegen Betrugs in zwei Fällen auf richterliche Entscheidung hin eine Geldstrafe von 4.200 Euro zahlen müssen. Dem Haftbefehl zufolge hatte er sich der Strafvollstreckung jedoch bislang entzogen. Auf die Geldstrafe angesprochen, musste er einräumen, momentan nicht über diesen Betrag zu verfügen. Insofern wurde die ersatzweise festgesetzte 140-tägige Freiheitsstrafe fällig. Die Bundespolizei informierte die Staatsanwaltschaft in Hannover über seine neue vorübergehende Wohnadresse in der Haftanstalt Garmisch-Partenkirchen und über die ermittelten letzten Wohnadressen in Berlin sowie im Landkreis Emsland (Niedersachsen). Offenbar hatte sich der Mann dort unangemeldet aufgehalten, um sich den weitergehenden Vollstreckungsaufträgen der Justiz zu entziehen. Die einzuziehende fünfstellige Summe setzt sich aus rund 10.000 Euro und etwa 3.400 Euro zusammen, die er in den zurückliegenden Jahren in mehr als 80 Fällen auf betrügerische Weise nachweislich "ergaunert" hatte. Spätestens nach dem Verbüßen seiner mehrmonatigen Haft wird er sich mit dieser "vollstreckbaren Vermögensabschöpfung" auseinanderzusetzen haben. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .