Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz – Durchsetzung Waffenverbot bei einer den Reichsbürgern zurechenbaren Person
Nach einer vorliegenden Verfügung des Verwaltungsgerichtes Freiburg zur Abgabe im Besitz befindlicher Waffen sind am vergangenen Freitag auf dem Wohnanwesen eines Mannes im Bereich des Singener Industriegebietes mehrere Waffen und auch geringe Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt worden.
Die Stadt Singen als zuständige Waffenbehörde erließ Mitte April eine entsprechende Verfügung, wonach dem der Gruppierung der Reichsbürger zurechenbaren 47-jährigen Mann sämtliche waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse widerrufen und Waffenverbote ausgesprochen wurden. Die Verfügung der Stadt Singen wurde mit einem folgenden Beschluss des Verwaltungsgerichtes Freiburg bestätigt und um eine Durchsuchungsanordnung ergänzt. Die vorliegende Verfügung wurde dann am Freitagmorgen, gegen 07 Uhr, an der Wohnanschrift des Mannes vollzogen, wobei Beamte der Kriminalpolizeidirektion Rottweil und des Polizeireviers Singen zusammen mit einem Polizeihundeführer die zuständige Stadt Singen im Rahmen der Vollzugshilfe bei der Durchsetzung der Maßnahmen unterstützten.
Nach Eröffnung der Verfügung gab der 47-Jährige seine Waffenbesitzkarte sowie eine Sprengstofferlaubnis ab und händigte die eingetragenen Waffen, darunter einen Revolver, eine Repetierbüchse und eine halbautomatische Pistole aus. Besitzkarte, Erlaubnis und Waffen wurden in amtliche Verwahrung genommen.
Bei den Maßnahmen entdeckten die eingesetzten Beamten zudem noch Betäubungsmittel (Marihuana) in einer Tupperbox sowie zwei Gläser mit Marihuana-Blütendolden. Nach Rücksprache ordnete die zuständig Bereitschaftsrichterin auf Grundlage der Strafprozessordnung die sofortige Durchsuchung der Wohnräume, der Geschäftsräume und möglicher Fahrzeuge an, da der dringende Verdacht bestand, dass sich in den Räumen beziehungsweise Fahrzeugen noch weiteres Betäubungsmittel, aber auch weitere Waffen befinden könnten. Im Zuge der weiteren Durchsuchung fanden die Beamten schließlich mehrere Waffen und Gegenstände mit waffenrechtlicher Bedeutung sowie weitere Betäubungsmittel. Unter den Fundstücken befanden sich unter anderem rund 13.000 Schuss Munition, 2.000 Stahlkugeln, eine Langwaffe, zwei Pistolen, Elektroschocker, eine Armbrust mit Zielfernrohr, ein Luftgewehr, Zwillen und Schleudern sowie andere Gegenstände mit waffenrechtlicher Bedeutung. Zudem fanden die Beamten noch einige Gramm Marihuana und Haschisch. Alle Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen den Mann wird nun wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz über die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt. Die waffenrechtliche Beurteilung der bei der Durchsuchung festgestellten Gegenstände ist noch nicht abgeschlossen.
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