(HDH) Heidenheim – auch das ist möglich: Eine Trunkenheitsfahrt mit einem Segway!

Am Samstagnachmittag fuhr kurz nach 15 Uhr ein 49-Jähriger mit seinem zweirädrigen Segway am Polizeirevier Heidenheim vorbei. Er wurde hierbei von mehreren Polizeibeamten entdeckt. Den Beamten war der Mann ob seiner starken Tendenz, regelmäßig unter Alkoholeinfluss stehend, mit Fahrzeugen im Straßenverkehr herumzufahren, bereits einschlägig bekannt. Eine Polizeistreife konnte den Mann unweit des Polizeireviers anhalten. Bereits im ersten Kontaktgespräch wurde bei dem Mann eine deutliche alkoholische Beeinflussung festgestellt. Ein erster Schnelltest ergab einen Alkoholwert von deutlich über 2 Promille. Er sieht nun einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entgegen. Bei ihm wurde eine Blutprobe entnommen, sein Fahrzeug wurde zur Verhinderung weiterer Trunkenheitsfahrten beschlagnahmt. +++ Polizeipräsidium Ulm, Polizeiführer vom Dienst (U.Hä.) - 938476 Email: ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de