E-Scooter-Fahrer nach Verkehrsunfall gesucht
Am Montag (15.05.), gegen 16:20 Uhr, soll es an der Landstraße 154 zu einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrradfahrer und einem E-Scooter-Fahrer gekommen sein.
Ein 22-jähriger Kaarster hatte mit seinem Trekkingrad den Radweg in Fahrtrichtung Kaarst befahren, als ihm ein Unbekannter auf einem E-Scooter entgegenkam. Dieser habe, nach Aussage des Zeugen abgelenkt durch einen Blick auf sein Mobiltelefon, plötzlich einen Schlenker gemacht und somit die Fahrspur des Fahrradfahrers gekreuzt. Dieser versuchte auszuweichen und stürzte. Dabei verletzte er sich leicht.
Der E-Scooter-Fahrer soll sich von der Unfallstelle entfernt haben, ohne sich weiter um den Gestürzten zu kümmern.
Der Unbekannte soll zwischen 170 und 180 Zentimeter groß und von schlanker Statur gewesen sein. Unterwegs war er mit einem schwarzen E-Scooter.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen für diesen Unfall. Hinweise nimmt die Polizei unter der 02131 300-0 entgegen.
Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: