Wesel – Einsatz eines Messers am Wochenende / Polizei gibt Verhaltenstipps

Am Sonntagnachmittag erschien ein 17-Jähriger in Begleitung seiner Mutter auf der Polizeiwache Wesel und meldete dort folgenden Vorfall: In der Nacht hatte er sich gegen 01.00 Uhr an den Bänken hinter der Zitadelle aufgehalten, als ein 23-jähriger Bekannter auf ihn zukam und eine Auseinandersetzung mit ihm anzettelte. Diese gipfelte dann in mehreren Faustschlägen, so dass der 17-Jährige zu Boden ging. Hiernach zog der 23-Jährige ein Einhandmesser und bedrohte ihn. Als die Freunde sich einmischten, verschwand der 23-Jährige. Der 17-Jährige verletzte sich leicht. Zu einem Messerstich und damit zu einer schweren Verletzung war es glücklicherweise nicht gekommen. Ein Sachverhalt wie dieser ist leider keine Seltenheit. Zuerst ist es ein hitziges Gespräch. Oder eine Provokation. Daraus folgt häufig eine körperliche Auseinandersetzung, die zuletzt mit dem Zücken eines Messers endet. Den Sachverhalt nimmt die Kreispolizeibehörde zum Anlass, nicht nur auf die Gefährlichkeit von Messern hinzuweisen, sondern auch Verhaltenstipps zu geben. Messer üben nicht nur auf Kinder und Jugendliche eine faszinierende Wirkung aus. Viele Erwachsene können sich ebenfalls diesem Reiz nicht entziehen. Sie vermitteln vermeintliche Sicherheit oder werden als Zeichen der Stärke angesehen. Das Gefahrenpotential wird dabei häufig unterschätzt, denn die geglaubte Sicherheit kann sich entweder als Trugschluss erweisen und bedrohliche Situationen erst recht eskalieren lassen. Beachten Sie: Es gibt keine pauschalen Verhaltensempfehlungen für jede Situation. Als Betroffener entscheiden Sie selbst, welche Abwehrhaltung angebracht ist. Vermeiden Sie, wenn möglich, eine körperliche Auseinandersetzung. Versuchen Sie sich von Tätern zu entfernen. Seien Sie laut! Machen Sie andere auf den Übergriff aufmerksam. Bitten Sie um konkrete Hilfe und rufen Sie über den Notruf 110 die Polizei. Provozieren Sie Täter nicht zusätzlich. Selbst kleine Messer können schwere Verletzungen hervorrufen oder im schlimmsten Fall sogar tödlich sein. Auch Stich- oder Schnittverletzungen an Armen oder Beinen können binnen kürzester Zeit lebensbedrohlich werden. Bedenken Sie: Das bloße Mitführen eines Messers kann bereits eine Straftat darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch unterliegen auch Messer waffenrechtlichen Beschränkungen. Der Verstoß gegen das vorgegebene Alter und das Führen von Messern entgegen den gesetzlichen Bestimmungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen wird sogar als ein Vergehen geahndet und kann somit bis hin zu einer geringen Freiheitsstrafe belegt werden. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Wesel Pressestelle Telefon: 0281 / 107-1050 Fax: 0281 / 107-1055 E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de