BPOLI MD: Gefängnis: Betrüger kann 1700 Euro Geldstrafe nicht zahlen
Am Dienstag, den 16. Mai 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in den Vormittagsstunden im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofes einen Reisenden. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien mit dem Datenbestand der Polizei ergab, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg seit dem 16. März dieses Jahres nach dem 31-Jährigen per Vollstreckungshaftbefehl suchte. Demnach wurde der Deutsche bereits im Oktober 2022 wegen Betruges durch das Amts-gericht Magdeburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 1700 Euro bezie-hungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 85 Tagen verurteilt. Da der Gesuchte weder die Geldstrafe beglich, noch sich, trotz ergangener La-dung, dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Diesen eröffne-ten die Bundespolizisten dem Mann, nahmen ihn fest und zunächst mit zur Dienststelle. Da er keine Möglichkeit hatte, den offenen Geldbetrag zu tilgen, übergaben ihn die Bundespolizisten anschließend an eine Jus-tizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde informierten die Einsatzkräfte abschließend über die Vollstreckung des Haftbefehls und den Verbleib des Mannes.
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