Festnahme zur Strafvollstreckung
Mittwochabend (17.05.23) ging die Reise für einen 31-jährigen polnischen Staatsangehörigen direkt in die Justizvollzugsanstalt.
Als Beifahrer wurde er auf dem Parkplatz Lindholz durch Bundespolizisten kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass er zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehl zur Strafvollstreckung gesucht wurde.
Das Amtsgericht Lörrach hatte den Mann im Sommer 2021 wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 30,00 Euro oder zu 49 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Die 1.470 Euro Geldstrafe gingen dem Gericht bislang nicht ein.
Da der Pole diesen Betrag in diesem Moment auch nicht aufbringen konnte, wurde er in den Abendstunden in die Justizvollzugsanstalt überstellt.
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