Kelsterbach: Keine Verstöße bei Geschwindigkeitsmessung
Im Rahmen der Aktionswoche zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer haben Polizeikräfte am Montagmorgen (22.05.) Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Bergstraße und Mainstraße durchgeführt. In dem Streckenabschnitt liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h. Im Einsatzzeitraum zwischen 7.40 Uhr und 8.10 Uhr waren alle gemessenen Fahrzeuge erfreulicherweise ordnungsgemäß unterwegs. Ein 41-Jähriger muss sich dafür in einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Ihn hatten die Streifen gegen 8 Uhr auf seinem E-Roller gestoppt. Da der Roller nicht versichert war, stellten die Polizisten das Gefährt sicher und erstatteten Anzeige gegen den Fahrer.
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