Drei Haftbefehle an einem Tag durch die Bundespolizei festgestellt
Wegen mehrerer Verkehrsdelikte wurden zwei lettische Staatsangehörige mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Zunächst war es ein 37-jähriger Lette, der am gestrigen frühen Nachmittag, den 25.05.2023 gegen 14:00 Uhr von den Beamten der Bundespolizei im Seehafen kontrolliert wurde. Diese stellten fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwalt Detmold vom Mai 2023 vorlag. Das Amtsgericht Lemgo hatte ihn im Januar 2020 zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.400,- Euro wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechtskräftig verurteilt. Da er die Geldstrafe vor Ort nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Keine fünf Stunden später stellten die Bundespolizisten am Hauptbahnhof Rostock erneut einen 37-jährigen lettischen Staatsangehörigen fest. Dieser wurde durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Festnahme ausgeschrieben, nachdem er wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Dezember 2020 vom Amtsgericht Herford rechtskräftig verurteilt wurde und der Zahlung der geforderten Geldstrafe bisher nicht nachkam. Er konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.170- Euro jedoch vor Ort aufbringen und entging so einer 39-tägigen Haft.
Bereits am Morgen ermittelten die Bundespolizisten, ebenfalls im Seehafen Rostock einen 60-jährigen bosnischen Staatsangehörigen, der wegen Erschleichens von Leistungen zur Zahlung einer Geldstrafe von 302,50 Euro bzw. einer 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde. Einer Zahlung vor Ort konnte er nicht nachkommen. Da der Betroffene über erhebliche gesundheitliche Probleme klagte, wurde ein Notarzt hinzugezogen und es erfolgte eine Einweisung ins Klinikum. Aufgrund der Haftunfähigkeit wurde durch die Staatsanwaltschaft die vorläufige Aussetzung des Haftbefehls angeordnet.
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