BPOL NRW: Bundespolizei nimmt zwei gesuchte Frauen fest und zieht 4.400 Euro Geldstrafen ein

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate wurde am gestrigen Mittwochnachmittag (24.05.2023) eine 33-jährige Frau kontrolliert, nach der gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Unterschlagung gegen die Deutsche erlassen. Laut diesem wurde sie im Juni 2021 vom Amtsgericht Tiergarten rechtskräftig verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 47 Tagen konnte die in Pulheim lebende Frau jedoch abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Danach setzte sie ihre Reise fort. Einige Stunden später wurde eine 31-jährige deutsche Staatsangehörige kontrolliert, welche beabsichtigte, nach Kayseri/Türkei zu fliegen. Bei dieser stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen die im November 2021 Verurteilte erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro konnte von der Düsseldorferin vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 60 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte die Reisende ihren Weg fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.