BPOL NRW: Festnahme – Mann mit Haftbefehl führt verbotenes Messer mit sich

Ein Mann (52) wurde am Mittwochabend (24. Mai), um 21.30 Uhr im Düsseldorfer Hauptbahnhof festgenommen, da gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestand. Das mitgeführte Einhandmesser wurde beschlagnahmt. Bundespolizisten übergaben den Mann an die nächste Justizvollzugsanstalt. In der Bahnhofshalle des Düsseldorfer Hauptbahnhofes wurde der 52-jährige bosnische Staatsangehörige von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung wurde bekannt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl bestand. Das Gericht verurteilte ihn aufgrund des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von rund 900 Euro oder zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen. Bei der anschließenden Durchsuchung, konnten die Uniformierten ein Einhandmesser auffinden und beschlagnahmen. Da der 52-Jährigen die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er der nächsten Justizvollzugsanstalt zugeführt. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Pressestelle PMin Elisa-Maria Halbach Telefon: +49 (0) 211 179276-151 Mobil: +49 (0) 175 4338127 E-Mail: presse.d@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.