BPOL NRW: Notruf ohne Not? Die Bundespolizei leitet Strafverfahren ein
Am 24.05.2023 gegen 20:30 Uhr betätigte ein 30-jähriger Marokkaner grundlos die Notentriegelung der Türen einer S-Bahn von Rheinbach nach Swisttal-Odendorf. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige.
Nachdem der Euskirchener die Notfallvorrichtung betätigte, kam der Zug auf freier Strecke zwischen Rheinbach und Odendorf zum Stehen. Der Lokführer überprüfte den Zug und seine Reisenden auf das Vorliegen einer Notsituation und konnte diese glücklicherweise ausschließen.
Anschließend setzte er die Fahrt bis zum Haltepunkt Odendorf fort und informierte umgehend die Bundespolizei in Bonn.
Dort ließ er die Türen verschlossen, damit der Verursacher nicht die Flucht ergreifen konnte.
Die eingetroffenen Einsatzkräfte verschafften sich über die äußere Notentriegelung Zutritt zum Zug und ermittelten einen 30-jährigen Marokkaner als Verantwortlichen für den Nothalt.
Durch den plötzlichen Stillstand des Zuges kam es zu keinen Verletzten, jedoch muss sich der Beschuldigte nun wegen Missbrauch von Notrufen verantworten und zivilrechtliche Ansprüche seitens der Deutschen Bahn AG werden geprüft
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