Europäischer Haftbefehl – Bundespolizei stellt polnischen Straftäter im Bahnhof Kiel
Die Bundespolizei kontrollierte einen 39jährigen Polen am Bahnhof Kiel. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab ein Ersuchen der polnischen Behörden auf Auslieferung (Europäischer Haftbefehl).
Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am 25.05.2023 einen in Kiel lebenden 39jährigen Polen im Kieler Bahnhof. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien im sogenannten Schengener Informationssystem (SIS) ergab ein Ersuchen der polnischen Behörden auf Auslieferung (Europäischer Haftbefehl) wegen organisierter Bandenkriminalität. Demnach hat der Gesuchte 3 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und unerlaubtem Besitz von Schusswaffen und Munition zu verbüßen. Zum Zwecke der Auslieferung wurde der Mann durch die Beamten vorläufig festgenommen.
Die für internationale Rechtshilfeersuchen zuständige Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein stellte daraufhin einen Festhalteantrag beim Amtsgericht Kiel mit der Absicht, den polnischen Staatsangehörigen an die Republik Polen auszuliefern.
Nach richterlicher Bestätigung wurde er im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt in Flensburg eingeliefert und wartet nun dort auf seine Auslieferung. Anschließend muss er sich dann in Polen vor der polnischen Justiz verantworten.
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