(Rottweil / Autobahn 81) Rettungsgasse im Baustellenbereich (24.05.2023)

Am Mittwoch hat es auf der Autobahn 81, zwischen den Anschlussstellen Villingen-Schwenningen und Rottweil, wegen eines brennenden Opels erhebliche Verkehrsbehinderungen gegeben. Die Feuerwehr gelangte zwar schnell an das in einem Baustellenbereich stehende Auto und konnte den Vollbrand löschen, den Totalschaden des älteren Opels aber nicht mehr verhindern. Auch wenn es in diesem Fall keine Rolle spielte: den Einsatzhelfern fiel auf, dass viele Autofahrer im fast bis nach Villingen reichenden Rückstau in der Baustelle nur eine unzureichende Rettungsgasse bildeten. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, auch bei Autobahnbaustellen oder Fahrbahnengstellen eine Rettungsgasse zu bilden. Da hier oftmals eine zweite oder dritte Spur fehlt, ist es besonders wichtig, diese Gasse zu bilden und freizuhalten. Ohne sie wird es für Retter ansonsten fast unmöglich, an eine Unfall- oder Unglücksstelle zu gelangen. In § 11 Abs. 2 StVO / "Besondere Verkehrslagen" ist das Bilden einer "freien Gasse", eben der Rettungsgasse, geregelt. Wer dagegen verstößt und Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Rückfragen bitte an: Jörg-Dieter Kluge Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1019 E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de