BPOLI LUD: Frau kann Strafe nicht bezahlen
Weil eine polnische Verurteilte ihre Geldstrafe (400,00 Euro) nicht bezahlen konnte, wurde sie von der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der 62-Jährigen war ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwalschaft Tübingen vom Ende des vergangenen Jahres zum Verhängnis geworden. Den Haftbefehl, der wegen eines Vergehens gegen das Straßenverkehrsgesetz zustande gekommen war, hatte eine Streife der Bundesbereitschaftspolizei heute gegen 05.50 Uhr bemerkt. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau in der Verkehrshalle des Görlitzer Bahnhofes angetroffen worden.
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