BPOLI LUD: Keine Fahrerlaubnis, dafür Haftbefehl offen
Am Pfingstmontag kontrollierte die Bundespolizei in der Nähe der Auto-bahn bei Kodersdorf einen polnischen Kraftfahrer, der hinter dem Lenkrad eines polnischen Audi A4 Avant saß. Die Frage nach dem Führerschein verneinte der 46-Jährige. Eine anschließende Überprüfung bei polnischen Behörden brachte ans Licht, dass der Führerschein des Audi-Fahrers offensichtlich schon vor Jahren behördlich eingezogen worden war. In diesem Zusammenhang kassierte der Mann nun eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Überprüfung seiner Personalien brachte allerdings noch eine weitere Angelegenheit ans Licht - einen offenen Haftbefehl, den sich der Verurteilte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingehandelt hatte. Der Vollstreckungshaftbefehl war letztlich von der Staatsanwaltschaft Hof im April 2022 ausgestellt worden, nachdem das Amtsgericht Hof zuvor eine Geldstrafe sowie zugleich eine Geldbuße angeordnet hatte (insgesamt 1603,09 Euro einschließlich Verfahrensgebühren). Die Schulden beglich der Verurteilte nun vollständig, bevor er entlassen werden konnte.
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