Bundespolizei Flughafen Hannover: Strafanzeigen nach dem Waffengesetz und Haftbefehl vollstreckt.
Am Pfingstwochenende war der Erholungswert einer Urlaubsreise nach Burgas auf dem Flughafen Hannover schnell wieder verflogen. Bei der Einreisekontrolle stellten Beamte der Bundespolizei fest, dass ein 40-jähriger seine Strafe aus einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung in Tatmehrheit mit Betrug in zwei Fällen nicht bezahlt hatte. Um die Strafvollstreckung des Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Hannover abzuwenden und nicht direkt 90 Tage im Gefängnis zu verbringen, entrichtete der Mann die ausstehenden 1350,- EUR direkt bei den Beamten vor Ort. So konnte der Deutsche seinen Heimweg mit leichter Brieftasche antreten.
Mit ungutem Gefühl dürften auch zwei weitere Reisende in den Urlaub geflogen sein. Bei einer 73-jährigen wurden bei der Luftsicherheitskontrolle in der Handtasche ein Pfefferspray aufgefunden, welches kein Prüfzeichen aufwies. Dies hatte zur Folge, dass das Pfefferspray sichergestellt wurde und die Frau mit einer Strafanzeige gemäß Waffengesetz ihre Reise nach Izmir antreten muss.
Nochmals gut hingeschaut hatten die Luftsicherheitskontrolleure, als sie das Handgepäck eines 62-jährigen für die Reise nach Palma de Mallorca in Augenschein nahmen. In der Tasche fanden sie eine Kleinkaliberpatrone, die sich noch in einer Hosentasche befand. Auch hier wurde eine Strafanzeige gestellt und die Patrone beschlagnahmt. Da der Mann rechtzeitig zur Luftsicherheitskontrolle erschienen war, konnte er seine Urlaubsreise noch pünktlich antreten.
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Detlef Zieling
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