Waffen und gefährliche Gegenstände am kommenden Wochenende tabu – Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Waffen und Messern aller Art am Hauptbahnhof Hannover.

2 Dokumente AGV_Hannover_03.06.2023.pdfPDF - 1,9 MBA7_Skizze_Gültigkeitsbereich_der_AGV.pdfPDF - 749 kB Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, ist deutlich in der bundespolizeilichen Lage präsent und beeinflusst damit die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung. Gerade in Bahnhöfen und in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen, was teilweise zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen kann. Die Bundespolizei hat am Hauptbahnhof Hannover hinsichtlich mitgeführter und eingesetzter Messer sowie sonstiger gefährlicher Gegenstände maßgebliche Feststellungen machen können. So wurden im Zeitraum von Januar 2023 bis April 2023 -16- gefährliche Gegenstände eingesetzt. In der Langzeitbetrachtung traten derartige Gewaltdelikte speziell in den Abend - und Nachtstunden an den Wochenenden auf. Einige Auszüge: So wurde am 07.04.2023 gegen 01:40 Uhr ein 18-jähriger im Personentunnel durch die Bundespolizei angehalten. Die Person zeigte sich bei der Kontrolle unkooperativ und verbal aggressiv. Nach Beleidigungen gegen die eingesetzten Beamten und weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde bei der Person ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser aufgefunden. Am 14.05.2023 ereignete sich gegen 06:00 Uhr eine verbale Streitigkeit zwischen einem 33 und 35 jährigen am Nord-West-Ausgang des Hbf Hannovers, bei dem der jüngere daraufhin ein Multitool zückt und die andere Person damit angriff. Dieser erleidet dabei eine blutige Verletzung im Gesicht, zum Glück nicht lebensgefährlich. Ein 14-jähriger führte am 20.05.2023 gegen 07:50 Uhr im Hbf Hannover ein Einhandmesser mit sich. Nach Zeugenhinweisen konnte die Person gestellt, das Messer eingezogen und der Jugendliche an die Erziehungsberechtigten übergeben werden. Mit diesen Hintergründen hat die Bundespolizei für den kommenden Samstag, den 3. Juni, eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover ausgesprochen, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht. Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs (s. Skizze als Anlage), ausschließlich der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Dieses Verbot ist auf den Zeitraum von Samstag, 3. Juni 2023, 15:00 Uhr bis Sonntag, 4. Juni 2023, 04:00 Uhr, temporär begrenzt. Das Mitführverbot dieser Gegenstände gilt für alle Personen, die sich während des Gültigkeitszeitraumes im Hauptbahnhof Hannover aufhalten bzw. diesen betreten (Ausnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen). Neben Messern aller Art, wie bspw. auch ein Taschenmesser oder Obstmesser, sind auch andere Gegenstände wie z.B. Pfeffersprays und Teleskopschlagstöcke verboten, die als gefährliche Gegenstände eingesetzt werden können. Weitere verbotene Gegenstände sind in der beigefügten Anlage aufgeführt. Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF -Dokument angefügten Allgemeinverfügung dieser Pressemitteilung und zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Weiterhin werden Plakate im Bahnhof ausgehängt, um auf das Mitführverbot hinzuweisen. Ergänzend informiert die Bundespolizei: - Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen). - Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen. - Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können. - Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. - Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden. - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.Eine Alternative bietet z.B. ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglich er Zeugen von der Tat ablässt. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei - beratung.de/themen-und-tipps/) Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Hannover Möckernstraße 30 30163 Hannover -Pressestelle- Jörg Ristow Telefon: 0511 67675-4101 Mobil: 0160-96964896 E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de