Unter Drogeneinfluss zur polizeilichen Vernehmung erschienen

Am Freitag (26.05.) erschien eine 41-jährige Grevenbroicherin zu ihrem Vernehmungstermin bei der Kriminalpolizei in Grevenbroich. Ihr wird vorgeworfen, einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt begangen zu haben und sie wollte sich dazu einlassen. Angereist war die Frau mit einem E-Scooter, das hatten Beamte der Polizeiwache beobachtet. Als die 41-jährige die Polizeiwache betrat, wirkte sie äußerst hektisch, unruhig und zitterte. Ein Einfluss von Betäubungsmitteln war anzunehmen. Hierzu befragt, gab die Frau an, Drogen am Vortag konsumiert zu haben und mit dem E-Scooter gefahren zu sein. Ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht und die Angaben der Grevenbroicherin, so dass bei ihr eine Blutprobe zur Feststellung der Drogenart und Menge entnommen wurde. Sie muss sich jetzt erneut wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und auch wegen des Fahrens unter Einfluss von berauschenden Mitteln verantworten. Die zuständigen Kommissariate der Direktionen Verkehr und Kriminalität haben die weiteren Ermittlungen übernommen. Grundsätzlich gilt das E-Scooter, offiziell Elektrokleinstfahrzeuge, Kraftfahrzeuge sind. Daher können bei der Nutzung auch Verkehrsstraftaten mit ihnen begangen werden. Beispielsweise gelten die gleichen Promille- und Betäubungsmittelwerte wie beim Pkw. Ebenso müssen E-Scooter zwingend versichert werden. Bei Führerscheininhabern können Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Dies obwohl die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fahrerlaubnisfrei ist. Weitere Informationen zum Umgang mit E-Scootern finden sie auch auf den Internetseiten der Polizei Rhein-Kreis Neuss. https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/e-scooter Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: