Verdacht von Spendenzahlungen an den „IS“
Verdacht von Spendenzahlungen an den "IS"
Die Generalstaatsanwaltschaft - Zentralstelle Staatsschutz - ermittelt gegen 29 Beschuldigte, denen Spendenzahlungen an den sogenannten Islamischen Staat (IS) vorgeworfen wird. In Abstimmung mit dem Generalbundesanwalt wurden dazu heute Durchsuchungsbeschlüsse in Hamburg, Bremen und Kiel vollstreckt.
Die Beschuldigten sollen insgesamt ca. 16.000,- Euro an Mittelsleute überwiesen haben, welche die Gelder ihrerseits an "IS"-Mitglieder im Raum Idlib/Syrien weiterleiteten. Laut Aufrufen in den sozialen Netzwerken waren die Gelder dafür vorgesehen, Mitglieder des "IS" aus den Camps und Haftanstalten in den kurdisch kontrollierten Gebieten Nordsyriens freizukaufen oder sie finanziell zu unterstützen. Die Beschuldigten sollen auf diese Weise dazu beigetragen haben, die Strukturen des "IS" und dessen Fortbestand zu sichern.
Die am 31. Mai 2023 mit Hilfe der Landeskriminalämter in Hamburg (13 Verfahren), Bremen (7 Verfahren) und Kiel (2 Verfahren) vollstreckten Durchsuchungsbeschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts dienten der Sicherstellung von Beweismitteln. Haftbefehle wurden nicht vollstreckt.
Ergänzend zu den Hintergründen der Maßnahme wird auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom heutigen Tag verwiesen.
Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Hamburg, 31.05.2023
Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering
Tel.: 040/42843 1699
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