Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei vollstreckt mehrere Strafbefehle bei Grenzkontrollen / Geld für Justizkasse – Finanzielle Unterstützung bewahrt vor Gefängnis

Bei Grenzkontrollen hat die Bundespolizeiinspektion Rosenheim mehrere Männer nacheinander vor die Entscheidung gestellt, entweder die ihnen auferlegten Geldstrafen zu begleichen oder ersatzweise Freiheitsstrafen anzutreten. Offenkundig wollte keiner von ihnen ins Gefängnis. So konnten die Beamten bis Dienstagnachmittag (6. Juni) 4.200 Euro, 2.700 Euro und 1.200 Euro für die jeweils zuständige Justizkasse entgegennehmen. In zwei Fällen bedurften die Schuldner allerdings zunächst einer finanziellen Unterstützung. Verständigter Freund sagt Hilfe zu Bei der Überprüfung der Personalien eines chinesischen Businsassen an der A93 stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Regensburg im Jahr 2022 gegen ihn einen Strafbefehl erlassen hatte. Demzufolge war ihm wegen Insolvenzverschleppung eine Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro oder alternativ eine 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe auferlegt worden. Der in Italien gemeldete 39-Jährige verfügte nicht über die geforderte Summe. Die Bundespolizisten brachten ihn daher von der Kontrollstelle bei Kiefersfelden in die Inspektion nach Rosenheim. Dort konnte er mit einem Freund telefonieren, der ihm seine Hilfe zusagte. Tatsächlich zahlte der Bekannte den Betrag wenig später bei einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg ein, sodass der Chinese seine Reise wiederaufnehmen konnte. Mutter begleicht verbliebene Justizschulden Aus einem anderen Fernreisebus musste ein 40-Jähriger aussteigen, nachdem die Bundespolizisten bei der Kontrolle festgestellt hatten, dass gegen den Deutschen ein Haftbefehl vorlag. Der in Nordbayern gemeldete Mann war 2020 vom Amtsgericht Köln wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Ersatzweise hätte er für 60 Tage ins Gefängnis gemusst. Sein mitgeführtes Bargeld reichte allein nicht aus, um die drohende Freiheitsstrafe abzuwenden. Dank der Unterstützung seiner Mutter, die er von der Bundespolizei-Dienststelle aus anrufen konnte, blieb ihm der Gang in eine Haftanstalt erspart. Die Mutter zahlte die verbliebenen Justizschulden bei einer Polizeistation in Mittelfranken ein. Anschließend konnte ihr Sohn aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden. Ein aus Österreich stammender türkischer Pkw-Fahrer wurde bei der Grenzkontrolle auf der Inntalautobahn mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Altötting konfrontiert. In diesem Fall waren im Jahr 2021 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 2.700 Euro als Geldstrafe oder alternativ 90 Tage Haft gerichtlich festgesetzt worden. Der 34-Jährige konnte seine Justizschulden noch in der Kontrollstelle begleichen und daraufhin seine Fahrt mit "erleichterter Brieftasche" fortsetzen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .