BPOLI MD: Bahnverkehr: Tödliche Kollisionen mit Kühen
Am Mittwoch, den 7. Juni 2023 erhielt die Bundespolizei in den späten Abendstunden fernmündlich durch die Notfallleitstelle der Bahn die Meldung, dass zwei Züge auf der Bahnstrecke von Lutherstadt Wittenberg in Richtung Jessen, in der Ortslage Mühlanger mit Kühen kollidiert sind. Nach ersten telefonischen Erkenntnissen handelte es sich bei den betroffenen Zügen um einen Güterzug und eine Regionalbahn. Unverzüglich wurde die entsprechende Strecke für den nachfolgenden Zugverkehr gesperrt. Jeweils eine Streife der Bundes- und der Landespolizei verlegten umgehend zum Einsatzort. Bei der Erstbegehung vor Ort wurden größere Schäden an der Regionalbahn festgestellt. Hier kam es durch den Aufprall zu Beschädigungen an der Frontschürze und den Scheinwerfer. Bei dem Güterzug mussten verbogene Druckschläuche festgestellt werden. Personen kamen bei der Kollision glücklicherweise nicht zu Schaden. Mehrere Tiere konnten durch den ermittelten 69-jährigen, deutschen Halter unverletzt auf ihre Koppel gebracht werden. Jeweils die Regionalbahn und der Güterzug verletzten jedoch auch zwei Weidetiere tödlich. Die Ursache des Ausbruchs ist derzeit noch unklar und Gegenstand weiterer Ermittlungen. Nachdem die Tiere aus den Gleisen geborgen wurden, konnte die Strecke wieder freigegeben werden. Aufgrund der veranlassten Gleissperrung kam es bei 6 Zügen zu insgesamt 457 Minuten Verspätungen sowie zwei Umleitungen von Zügen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Gefahren hin, die von den Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Tiere, wie im aktuellen Fall bedauerlicherweise geschehen, kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen.
Bei der Haltung von Tieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ist dies der Fall, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugaus-fälle mit einem Bußgeld belegt werden.
Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.
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