(HDH) Sontheim a.d. Brenz – Beim Abbiegen nicht aufgepasst / Am Dienstag verursachte ein 21-Jähriger in Sontheim einen Verkehrsunfall.
Gegen 06.45 Uhr fuhr der 21-jährige Mann mit einem BMW in der Hauptstraße in Richtung Bächingen. An der Einmündung zur Heinrich-Röhm-Straße bog der Fahrer nach links ab. Hierbei übersah er wohl den entgegenkommenden Fahrer eines Fords. Der hatte Vorrang. Die beiden Fahrzeuge kollidierten. Sowohl der 21-Jährige, als auch der 73-jährige Fahrer des Fords blieben unverletzt. Das Polizeirevier Giengen nahm den Verkehrsunfall auf. Die Polizei erhob zum Zwecke der Schadensregulierung die Personalien der Unfallbeteiligten. Den 21-Jährigen erwartet zudem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Den Sachschaden am BMW schätzt die Polizei auf 3.000 Euro, am Ford auf 4.000 Euro. Ein Abschleppdienst barg den Ford im Anschluss an die Unfallaufnahme.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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