Landwirt übermäht Rehkitz Straftat nach dem Tierschutz / Absuche im Vorfeld erforderlich

(swe). Die Vorstellung des Szenarios ist verstörend. Ein Landwirt mäht eine Wiese, um Heu zu ernten. Dabei sieht er auch eine Ricke auf der Wiese stehen und stellt die Mäharbeiten vorerst ein, da sich möglicherweise ein von der Ricke abgelegtes Kitz auf der Wiese befindet. Er informiert eine Jagdpächterin und die sichert Absuche des Feldes durch einen Drohnenpilot am nächsten Morgen zu. Bis dahin alles richtig gemacht. Doch der Landwirt mäht trotz der Vermutung, dass ein Kitz im hohen Gras abgelegt ist, weiter. Dabei besteht der Verdacht, dass er das Kitz übermähte. Das wird stark an den Hinterläufen verletzt und stirbt. Jetzt kommt das Tierschutzgesetz mit seinem § 17 ins Spiel, denn dort ist geregelt, dass "...mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer u.a. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet!" Das tote Kitz wird durch eine Anwohnerin auf dem Feld festgestellt, fotografiert, der Landwirt wird darüber in Kenntnis gesetzt und die Polizei informiert. Nach Prüfung der Rechtslage wird eine Straftat nach Tierschutzgesetz angelegt. Besonders ärgerlich ist das, da Landwirte durch ihre Verbände eigentlich darüber aufgeklärt sein müssten, dass Flächen vor der Ernte auf abgelegte Kitze zu überprüfen sind und in diesem Fall sogar der begründete Verdacht bestand, dass eine Ricke ihr Kitz auf dem Feld ablegte und der Landwirt deshalb sogar die Mahd vorerst einstellte. Gegen ihn wird jetzt durch die Polizei Rinteln ermittelt wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz. Die Polizei bittet aus aktuellem Anlass darum, die zu mähenden Flächen selbst oder durch Dritte absuchen zu lassen, damit Bilder wie die des getöteten Kitzes sich nicht wiederholen. Hilfestellungen dazu gibt es reichlich durch ehrenamtliche Kitzretter und Drohnenpiloten. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg Polizeikommissariat Rinteln Pressestelle Hasphurtweg 3 31737 Rinteln Telefon: 05751/9646-0 E-Mail: poststelle@pk-rinteln.polizei.niedersachsen.de /