+++ Regionale Kontrollgruppe überprüft gewerblichen Güterverkehr auf der A1 bei Wildeshausen + Hohe Beanstandungsquote festgestellt +++
Die Verkehrskontrolle der Regionalen Kontrollgruppe am vergangenen Dienstag (13.06.2023) auf der A1 bei Wildeshausen führt zu diversen Mängelfeststellungen und zu Untersagungen der Weiterfahrt.
Die 15 Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Oldenburg haben vor Ort, in der Zeit von 08:30 bis 15:30 Uhr, auf dem Parkplatz der dortigen Tank- und Rastanlage Wildeshausen insgesamt 23 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs u.a. im Hinblick auf die Ladungssicherung, den Fahrzeugzustand und die Gefahrgutsicherung kontrolliert. Von den kontrollierten LKW und Transportern wiesen 13 Fahrzeuge Mängel auf. Fünf Fahrzeugführerinnen/-führern wurde, aufgrund gravierender Beanstandungen an ihren Fahrzeugen, die Weiterfahrt untersagt. Dabei wurden die meisten Verstöße im Bereich Überladung und Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten festgestellt.
Gleich zwei Lastzüge derselben Firma wurden von den Beamtinnen und Beamten kontrolliert. Die beiden Fahrer im Alter von 42 und 48 Jahren waren mit Autotransportern, die Neufahrzeuge geladen hatten, auf dem Weg von Spanien nach Dänemark. Dabei wurde die zulässige Fahrzeuglänge jeweils um mehr als einen Meter überschritten. Um einen vorschriftenkonformen Transport zu gewährleisten, hätten weniger Neufahrzeuge transportiert werden dürfen, daher wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen die Fahrer sowie den Unternehmer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Den Spediteur erwartet ein Verfahren, bei dem der zu erwartende Gewinn dieses Fahrauftrages abgeschöpft wird. Nach bisherigem Kenntnisstand wird sich die Summe auf etwa 9.000 EUR belaufen.
Ein 53-jähriger Bremer wurde mit einem Transporter kontrolliert, der auf dem Weg von Dortmund nach Bremen war. Der 3,5-Tonner war mit 700 kg mehr Altkleidern als zulässig befrachtet (20 Prozent Überladung). Der Fahrer musste einen Teil seiner Fracht auf ein zweites Fahrzeug verladen, um die Weiterfahrt fortsetzen zu können. Außerdem erwarten ihn sowie den Fahrzeughalter Bußgeldverfahren.
Ein 29-jähriger Mann war mit einem Sattelzug auf dem Weg in den Landkreis Rotenburg zu einem anstehenden Festival. Er transportierte 2000 Liter Diesel (Gefahrgut) zum Betrieb von Strom-Aggregaten. Die benötigten Begleitpapiere für den Transport von Gefahrgut führte er nicht vollständig mit. Außerdem konnte die Lizenz für den gewerblichen Güterverkehr nicht vorgelegt werden. Unter Auflagen konnte die Weiterfahrt zwar gestattet werden, jedoch war eine Sicherheitsleistung in Höhe von 180 EUR für das anstehende Ordnungswidrigkeitenverfahren einzubehalten.
Ein 30-jähriger Mitarbeiter einer Gerüstbaufirma war, infolge eines Gerüstabbaus, auf der Fahrt von Martfeld zurück nach Neuenkirchen-Vörden. Sein LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 18 Tonnen wog jedoch 20,6 Tonnen. Dabei entfielen allein auf die Hinterachse 14,7 Tonnen, die aber nur für maximal 11,5 ausgelegt war. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Etwa drei Tonnen wurden auf einen anderen LKW der Firma umgeladen. Ihn und seinen Arbeitgeber erwarten ein Bußgeld in Höhe von etwa 300 EUR.
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